ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der GIETL-BIKES GmbH.

Stand 01.2011

I. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss der AGB`s des Bestellers und kommen vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen zur Anwendung. Auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, binden uns die AGB`s des Bestellers nicht. Die AGB’s der GIETL-BIKES GmbH gelten in der jeweils gültigen Fassung.

1. PREISE

1.1 Alle Händler EK-Preise sind Netto-Preise zzgl. gültiger ges. MwSt. sowie Fracht, Verpackung und evtl. Nachnahmegebühr. Unsere Angebote / Preise sind freibleibend. Wir behalten uns vor, Preis- und technische Änderungen ohne vorherige Ankündigung auszuführen.
1.2 Endverbraucherpreise sind inkl. der ges. MwSt., aber zzgl. Fracht, Verpackung und evtl. NN-Gebühr. Preisänderungen sind jederzeit möglich. Es gelten die Preise der am Versandtag aktuellen gültigen Preisliste.Mündliche Preisabsprachen haben keine Gültigkeit.

2. BESTELLUNGEN/VERSAND/LIEFERUNG/GEFAHRENÜBERGANG

2.1 Die Versendung der Ware erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Rechnung des Empfängers/Bestellers, und geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Wünscht der Besteller eine Versicherung gegen Transportschäden bzw. Totalverlust, muss er dies schriftlich vor oder bei der Bestellung bei uns anzeigen.
2.2 Bei telefonischer Bestellung übernehmen wir keine Haftung für telefonische Übertragungsfehler von Bestellnummern,Motorradmodellbezeichnungen usw. die zu einer daraus resultierenden Falschlieferung führen.
2.3 Der Versand erfolgt vorrangig per DHL oder vergleichbarem Paketdienstes.
2.4 Verspätete Auslieferung durch den Zustellers berechtigt nicht zur Nichtannahme der Ware. Der geschlossene Kaufvertrag behält weiterhin seine Gültigkeit.

3. ZAHLUNGEN
3.1 Zahlungen haben ausschließlich per Vorabüberweisung zu erfolgen.Der Versand erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang,falls die Ware auf Lager ist.
3.2 Abholung von neuer oder instandgesetzter Ware oder reparierten Fahrzeugen nur gegen Barzahlung.
3.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GIETL-BIKES GmbH.

4. PATENTE/GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ/WARENZEICHEN/ TÜV-GUTACHTEN/EG-ABE`s
4.1 Alle unsere verwendeten Warenzeichen usw. sind geschützt und patentiert,entweder durch uns oder den Hersteller der von uns vertriebenen Waren.Ein Mißbrauch wird sofort abgemahnt.Bei Nichtbeachtung werden wir den Mißbrauch einklagen und Schadenersatz für den entstandenen Schaden fordern und gegebenenfalls einklagen.
4.2 TÜV-Teile-Gutachten und EG-ABE`s sind Eigentum der Gietl-Bikes GmbH oder der jeweiligen Antragsteller der von uns vertriebenen Waren.

5. RÜCKSTAND
5.1 Vom Kunden bestellte und bereits bezahlte aber nicht lieferbare Ware wird automatisch auf Rückstand genommen, und bei Eintreffen der Ware automatisch an den Kunden nachgeliefert.
5.2 Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist auf Hindernissen,die entweder für uns nicht vorhersehbar waren,oder außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten liegen,so verlängert sich die Lieferfrist dementsprechend und zwar auch dann,wenn ein verbindlicher Termin oder eine solche Frist vereinbart waren.

6. REKLAMATION
6.1 Reklamationen werden von uns nur mit Originalverpackung und Rechnung bearbeitet. Die Reklamation muss schriftlich eingereicht werden. Es werden nur Teile als Reklamation von uns bearbeitet bzw. anerkannt, welche noch nicht angebaut waren und keinerlei Beschädigungen aufweisen. Die Fahrzeugteile,Auspuffanlagen,Schalldämpfer,Krümmer usw.dürfen noch nicht am Fahrzeug angebaut oder probegelaufen sein.
6.2 Eine Reklamation ist nur innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum möglich.
6.3 Eine Reklamation über fehlende oder beschädigte Artikel einer Sendung muß innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft beim Kunden, schriftlich bei uns gemeldet werden. Den Beweis dafür, dass Artikel der Lieferung gefehlt haben, bzw. beschädigt sind, hat der Kunde schriftlich oder bildlich zu führen. Ohne entsprechende Beweisführung wird die Reklamation nicht anerkannt und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
6.4 Auf Elektrik- bzw. Elektronikteile aller Art geben wir keinerlei Garantie. Es besteht kein Umtauschrecht auf E-Teile.
6.5 Auspuffanlagen,Schalldämpfer,Krümmer verfärben sich durch die vom Abgas verursachten Hitze,abhängig von Fahrweise oder Einstellung des Motors.Dies ist ein normaler physikalischer Vorgang und kein Grund für Reklamationen, es besteht kein Umtauschrecht.
6.6 Bei Rücknahme bestellter Ware, die nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen ist, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Verkaufspreises incl.Versandkosten berechnet Bei größerem Aufwand behalten wir uns vor die vorgenannten Gebühren entsprechend zu erhöhen.
6.7 Sonderbestellungen,Sonderanfertigungen,also speziell nach Kundenwunsch bestellte oder angefertigte Teile sind von der Rücknahme ausgeschlossen.Diese Teile müßen umgehend nach Erhalt durch den Kunden auf Form- Größen- und Paßgenauigkeit geprüft werden.
6.8 Versandkosten von Reklamationen oder Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

7. PRODUKTHAFTUNG/MÄNGELRÜGE/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
7.1 Grundsätzlich haftet für alle Schäden und Folgeschäden, die durch ein von uns verkauftes Teil entstehen, der Hersteller. Beschädigte oder fehlerhafte Teile werden nur zu unseren Lasten ersetzt, soweit unser Verschulden durch den Verbraucher/Wiederverkäufer nachgewiesen wird. Die Haftung beschränkt sich zeitlich bei Händlern und selbstständigen Kaufleuten auf 6 Monate. Bei Endverbrauchern auf das gesetzliche Minimum, wobei der Endverbraucher in den ersten 6 Monaten nicht beweispflichtig ist, in der nachfolgenden gesetzlichen Gewährleistungspflicht aber der Endverbraucher die Beweislast trägt.
7.2 Für Drittschäden, die evtl. durch ein von uns verkauftes,montiertes Teil entstehen könnten,oder sind, übernehmen wir keinerlei Haftung. Jeder Kunde hat die Pflicht, vor dem Ein/Anbau unserer gelieferten Artikel, durch Überprüfung von Beschaffenheit, Maßgenauigkeit und Einhaltung von spezifischen und allgemein gehaltenen Vorschriften, eventuelle Schäden schon im Vorfeld zu vermeiden. Sollten zum Anbau unserer gelieferten Teile noch Teile seines Serienmotorrads benötigt werden, so hat er vor Anbau unserer Teile zu überprüfen, ob diese vorhanden sind, bzw. nicht defekt oder beschädigt sind.
7.3 Das Material der von uns gelieferten Teile wurde weder von, noch durch unsere Firma auf Güte oder Festigkeit geprüft. Dementsprechend übernehmen wir keinerlei Garantie/Haftung für Materialeigenschaften. Bei Nichtbeachtung von Ein-/Anbau- und sonstigen Hinweisen, unsachgemäßem, nicht fachgerechtem Ein- /Anbau der von uns gelieferten Teile, übernehmen wir für evtl. daraus resultierende Schäden keinerlei Haftung. Auch bei TÜV geprüften Fahrzeugteilen,Schalldämpfern oder -anlagen, an welchen etwas geändert wurde, übernehmen wir für die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keinerlei Haftung. Mit TÜV-Teilegutachten oder EG-ABE ( EG-BE) gelieferten Fahrzeugteile, Auspuffanlagen,Schalldämpfern, werden immer mit, wie im Gutachten/ EG-ABE ( EG-BE) beschriebenen, TÜV bzw. EG geprüften, TÜV bzw. EG konformen, mit in den Stücklisten aufgeführten Teilen/Dämpfersystemen ausgeliefert, bzw. in unserem Hause angebaut. Auspuffanlagen und Endtöpfe mit EG-ABE ( EG-BE ) , welche mit einem variablen Sound System ausgestattet sind,werden in der deaktivierten Position/Version (d.h. das System ist geschlossen) ausgeliefert. In dieser Version entspricht es den Bestimmungen des öffentlichen Strassenverkehrs, bzw. der EGRichtlinie 97/24 EG bezüglich Standgeräusch, Fahrgeräusch und Abgas! Beim Betätigen des Verstellhebels/Schalters erlischt die EG-ABE ( EG-BE ). Bitte beachten Sie auch die mit einem *gekennzeichneten Fussnoten unserer Werbeanzeigen und Internetauftritte. Auspuffanlagen und Endtöpfe mit EG-ABE ( EG-BE) , die mit db-Absorber ausgestattet sind, werden immer in der EG-ABE (EG-BE ) Version ( d.h. das System ist immer mit dem eingebauten db-Absorber ausgestattet) ausgeliefert. In dieser Version entspricht es den Bestimmungen des öffentlichen Strassenverkehrs, bzw. der EG-Richtlinie 97/24 EG bezüglich Standgeräusch, Fahrgeräusch und Abgas! Wenn der db-Absorber entfernt oder verändert wird, erlischt die EG-ABE ( EG-BE ). Für Manipulationen an unseren Auspuffanlagen,Schallämpfersystemen,übernehmen wir keinerlei Haftung. Dieses und die AGB`s erkennt der Kunde mit Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung (mit Hinweis auf Einverständnis der AGB`s) bzw. Aushändigung unserer AGB´s hiermit automatisch an. Unsere TÜV-abgenommenen bzw. EG-BE oder EG-ABE geprüften Fahrzeugteile und Auspuffanlagen können die nach der 97/24 EG Richtlinie erforderlichen Stand-, Fahrgeräusch und Abgaswerte natürlich nur einhalten, wenn die Fahrzeuge, an denen unsere Auspufftöpfe und Anlagen verbaut werden, ebenfalls im Fahrzeughersteller ABE konformen Zustand sind, zumindest die Abgas- und Geräusch relevanten Teile.Sind irgendwelche Abgas- und/ oder Lautstärken relevanten Originalteile nicht mehr am Fahrzeug vorhanden, können wir die EG-Konformität unserer Auspuffanlagen nicht mehr garantieren.
7.4 Für die Verchromung oder andere Materialfehler oder Verfärbungen von Schalldämpfern-Anlagen, die uns zum Zweck einer TÜV/EG-ABE ( EG-BE ) Modifizierung geschickt werden, geben wir nach der Instandsetzung bzw.Umbau keinerlei Garantie und übernehmen wir keinerlei Haftung, dies gilt gleich wohl für Neue oder Gebrauchte Schalldämpfer-Anlagen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Garantie oder Gewährleistung. Diese Umbauten/Modifizierung werden von uns auf Kundenwunsch ausgeführt und erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
7.5 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Schalldämpfer-Anlagen, welche von uns mit Universaldämpfern bzw. Dämpfer mit Anschweißhaltern geliefert werden, der Kunde gewährleisten muss, dass dieser Halter unbedingt angebracht wird, um zu verhindern, dass der Schalldämpfer sich vom Krümmer bzw Fahrzeug lösen kann und Schäden irgendwelcher Art verursacht werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung diesbezüglich. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Folgeschäden durch unsachgemäßen Anbau, und deren direkter- bzw. indirekter Folgeschäden. Des weiteren müssen unbedingt nach ca. 100km und bei allen Serviceintervallen alle Befestigungselemente unserer Fahrzeugteile und Auspuffsysteme mit nach gezogen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, erlischt automatisch der Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch.
7.6 Wir haften nur bei Vorsatz. Dies gilt auch für im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen.
7.7 Wir übernehmen keinerlei Haftung auf unsere Fahrzeugteile und Schalldämpfer-Anlagen, die auf Nicht-Serienfahrzeuge verbaut werden. da „Nicht serienmässige Fahrzeuge“ andere Aufnahmepunkte von Haltern, anderweitige Vibrationen haben können, andere Temperaturen auftreten können, welche durch den Hersteller,nicht getestet werden konnte und somit auch keinerlei Garantien bzw. Gewährleistungen auf Funktion der Systeme, Funktion der Schalldämpfer-anlagen, der EG-BE Konformität, Passgenauigkeiten und Halter geben kann.
7.8 Der Käufer hat Sorge zu tragen,daß alle Änderungen an seinem,am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeug den derzeit gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und in die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges eingetragen sind oder werden.

8. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt:
8.1 Die Gietl-Bikes GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Gietl-Bikes GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch die Gietl-Bikes GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
8.3 In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt ebenfalls stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Gietl-Bikes GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Gietl-Bikes GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den der Gietl-Bikes GmbH entstandenen Schaden.
8.4 Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern, so lange der Liefergegenstand noch nicht vollständig bezahlt und das Eigentum noch nicht vollständig auf den Käufer übergegangen ist.
8.5 Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der Gietl-Bikes GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Gietl-Bikes GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich die Gietl-Bikes GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies gleichwohl der Fall, dann kann die Gietl-Bikes GmbH verlangen, dass der Käufer der Gietl-Bikes GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche, sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Im Zweifel gelten immer die deutsche AGB`s.

10. VERTRAGSSTRAFRECHT/STRAF-VERSPRECHEN
Sollten gegen P. 4.1 und/oder 4.2 oder andere Paragraphen dieser AGB`s in irgendeiner Form verstoßen werden, sei es durch Verwendung einer oder mehrerer unserer Marken oder Warenzeichen, durch Nachbau einer oder mehrerer unserer Fahrzeugteile,Auspuffdämpfer/- systeme, sowie durch Nachbau einer oder mehrerer unserer eigens entwickelten und hergestellten Adapter/Interferenzrohre, oder durch in Auftrag an Dritte weitergegebener Nachbau unserer Fahrzeugteile,Auspuffdämpfer/Systeme, oder durch Manipulation/Veränderung/Vervielfältigung unserer patentierten Fahrzeugteile, Dämpfer, Teile Genehmigungsnummern oder Kennzeichnungen der Auspuffanlagen, EG-ABE`s oder TÜV-Gutachten,verpflichtet sich der Inhaber oder Geschäftsführer der betreffenden Firmen oder der entsprechende Endverbraucher für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ohne zu erbringenden Nachweis durch die GietL-BIKES GmbH einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro bis zu 100000 Euro netto (zuzüglich der entsprechenden gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu bezahlen.

11.© COPYRIGHT HINWEIS
Ohne die schriftliche ausdrückliche Genehmigung der Gietl-Bikes GmbH ist es verboten Bilder und Texte von unserer Homepage oder anderen firmeneigenen Präsentationen zu kopieren, zuvervielfältigen oder zu benutzen bzw an Dritte weiterzuleiten.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen/Paragraphen dieser AGB.